KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Makler und Agenturen jetzt wissen müssen
Ab August 2026 gilt die Transparenzpflicht des EU AI Act. Wer KI-Texte, KI-Bilder oder KI-Chatbots einsetzt, muss das offenlegen. Was das konkret heißt, ohne Jura-Deutsch.
Wer heute ein Exposé mit KI textet, ein Vorschaubild generieren lässt oder einen Chatbot auf die Website setzt, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Muss ich das eigentlich kennzeichnen? Die kurze Antwort: In einigen Fällen ja, und die Pflicht wird 2026 ernst. Die lange Antwort steht hier, ohne Paragraphen-Nebel.
Worum es geht
Der EU AI Act ist die europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz. Ein Teil davon ist eine Transparenzpflicht: Bestimmte KI-erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Der Gedanke dahinter ist simpel. Menschen sollen wissen, ob sie mit einer Maschine sprechen oder ob ein Bild generiert ist.
Diese Transparenzregeln greifen ab dem 2. August 2026. Bis dahin ist Zeit, aber nicht unendlich viel, und wer jetzt Prozesse aufbaut, muss sie später nicht umbauen.
Anbieter oder Betreiber? Der Unterschied entscheidet
Eine Unterscheidung, die im Alltag oft untergeht, macht hier den ganzen Unterschied. Der AI Act trennt zwischen Anbietern von KI-Systemen (denen, die das Modell oder Werkzeug bauen) und Betreibern (denen, die es einsetzen). Als Makler oder Agentur sind Sie in aller Regel Betreiber.
Das ist eine gute Nachricht: Die technische Markierung, also das maschinenlesbare Wasserzeichen im generierten Bild oder Text, ist Sache des Anbieters Ihres KI-Werkzeugs, nicht Ihre. Ihre Pflicht als Betreiber ist die Offenlegung in bestimmten Fällen, und die ist meist ein Satz.
Wen es konkret trifft
Für die Immobilien- und Agenturpraxis sind drei Situationen relevant:
- Chatbots, die auf der Website mit Interessenten sprechen. Hier muss für die Nutzer erkennbar sein, dass sie mit einer KI schreiben und nicht mit einem Menschen. Das ist der klarste Fall.
- Realistisch wirkende KI-Bilder, etwa ein generiertes Vorschaubild einer Immobilie, die so nicht existiert. Wenn ein solches Bild als echt durchgehen könnte, greift die Offenlegungspflicht für Betreiber.
- KI-generierte Texte: Hier ist die Pflicht für Betreiber enger gefasst, als viele denken. Sie betrifft vor allem Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Eine Objektbeschreibung oder ein Marketing-Exposé fällt in aller Regel nicht darunter. Wer also ein Exposé mit KI textet und redaktionell verantwortet, muss das nach heutigem Stand meist nicht als KI-Text kennzeichnen.
Was das praktisch bedeutet
Kennzeichnung klingt nach Bürokratie, ist in der Praxis aber meist ein Hinweis. Ein paar Beispiele:
- Beim Chatbot: ein Einstiegssatz, der klarstellt, dass hier ein KI-Assistent antwortet.
- Unter einem generierten, realistisch wirkenden Bild: ein kurzer Hinweis, dass die Darstellung KI-generiert ist.
Der Aufwand ist gering. Der Fehler, den man vermeiden will, ist der andere: gar nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass es schon niemand merkt. Bei einem Gesetz, das gerade erst scharf wird, ist das die teure Variante.
Der Zusammenhang, den viele übersehen
Die Kennzeichnungspflicht ist nur ein Baustein. Der AI Act stuft KI-Systeme in Risikoklassen ein, und je nach Einstufung kommen weitere Pflichten dazu. Für die meisten Werkzeuge in der Makler- und Agenturpraxis ist das unkritisch. Aber es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte, etwa KI im Bewerbungs- und Personalbereich, die als Hochrisiko gilt.
Wer wissen will, wo das eigene Setup steht, fängt bei einer einfachen Frage an: Welche KI setze ich wofür ein, und wer sieht das Ergebnis? Diese Bestandsaufnahme ist der halbe Weg zur Konformität.
Kurz gesagt
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, jetzt einmal sauber hinzuschauen. Wer einen Chatbot betreibt oder realistische KI-Bilder veröffentlicht, sollte bis August 2026 einen simplen Kennzeichnungsstandard haben. Reine Exposé-Texte sind nach heutigem Stand meist außen vor. Das ist an einem Nachmittag geklärt, wenn man es strukturiert angeht, und ärgerlich, wenn man es liegen lässt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht.